Wasserentnahmen
Grundwasserentnahme Eigenbedarf
Grundwasserentnahmen, etwa für die Gartenbewässerung, die Löschwassernutzung oder die Trinkwasserversorgung eines Wohn- oder Wochenendhauses, sind vier Wochen vor Beginn der Errichtung schriftlich anzuzeigen. Im Prüfungsverfahren kann im Einzelfall eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich werden.
Bei einer Trinkwasserversorgung durch einen eigenen Brunnen beachten Sie bitte, dass diese dem Fachdienst Amtsärztlicher Dienst, Hygiene des Landkreises Oberhavel anzuzeigen ist.
Bitte beachten:
In Trinkwasserschutzgebieten ist die Errichtung von Gartenwasserbrunnen unzulässig.
Grundwasserentnahme gewerblich und landwirtschaftlich
Gemäß dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) muss unter anderem bei größeren Grundwasserentnahmen geprüft werden, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist
Oberflächenwasserentnahmen
Darüber hinaus ist die Zustimmung zur Wasserentnahme des Instandhaltungspflichtigen beziehungsweise des Eigentümers des Gewässers vorzulegen.
Maßnahmen an einer Bundeswasserstraße (beispielsweise Oberflächenwasserentnahme) sind dem Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige, kann dies als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.